Arbeiten und Reisen down under

Australien und Neuseeland sind Traumziele, die Reisenden mit einem Working-Holiday-Visum für ein Jahr zum Erkunden durch eine Work- und Travelreise offen stehen.

– Altersbegrenzung:

Da Besucher für eine Arbeitserlaubnis jedoch zwischen 18 und 30 Jahren alt sein müssen, ist diese Art von Urlaub für Menschen, die älter als 30 Jahre alt sind, nicht möglich. Das Working-Holiday-Visum für Australien und Neuseeland gewährt seit der Jahrtausendwende auch deutschen Staatsbürgern einen Aufenthalt in einem der beiden Länder von bis zu 12 Monaten. Und zwar nicht nur als Tourist, sondern, wie der Name schon sagt, auch als Arbeitnehmer.

– Freizeit & Reisen:

Besucher können also abwechselnd reisen und arbeiten – zwei Wochen jobben, einen Monat touren, wieder vier Wochen arbeiten, weiterreisen, ganz wie sie es wollen. Wer das Höchstalter noch nicht überschritten hat und über ein gewisses Grundkapital für die Reise verfügt, hat die wesentlichen Bewerbungskriterien bereits erfüllt. Natürlich bleibt noch ein bisschen Bürokratie zu erledigen, aber dabei helfen in Deutschland spezialisierte Reiseunternehmen.

– Aufenthaltsdauer:

Die Aufenthaltsdauer in Neuseeland oder Australien beträgt bei diesem Programm mindestens sechs Wochen, empfohlen werden von den Veranstaltern jedoch einige Monate bis zu einem Jahr.

– Arbeit:

Bei der Tätigkeit und dem Arbeitsaufwand werden den Reisenden viele Möglichkeiten gegeben: Sie können jegliche Arbeit annehmen, vom Kiwi-Erntehelfer bis zur Verkäuferin, vom Touristenguide, Kellner, Skilehrer bis zum Tankwart.

– Sprache:

Die Verständigung mit den Einheimischen ist in beiden Ländern einfach: Sowohl in Australien, als auch in Neuseeland wird Englisch gesprochen. Eine gute Gelegenheit also, seine Sprachkenntnisse zu verbessern.  Einreisen können Teilnehmer übrigens auch noch mit 31 Jahren, denn das Visum ist zwölf Monate gültig.

Sie möchten mehr über Australien und Neuseeland wissen? Dann gucken Sie doch mal hier und hier hinein.

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